Wer kann sich privat versichern?
Grundsätzlich kann sich jeder freiberuflich oder selbständig Tätige ohne Einkommensgrenze in der Private Krankenversicherung versichern. Auch Beamte können jederzeit ohne besondere Erschwernisse in die Private Krankenversicherung wechseln. Für Arbeitnehmer gilt eine festgesetzte Versicherungspflichtgrenze.
Wer als Angestellter oder Arbeitnehmer über dieser Grenze verdient, kann zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Wechsel in die Private Krankenversicherung wählen.
Krankenversicherungspflichtgrenze 2007:
* Versicherungspflichtgrenze jährlich: 47.700.- EUR bzw.
* Versicherungspflichtgrenze monatlich bei 12 Gehältern: 3.975,- EUR
Abweichend davon existiert für das Jahr 2007 eine besondere Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer und Angestellte, die bereits am 31.12.2006 in der Privaten Krankenversicherung versichert waren. Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze beträgt hier 47.250.- EUR Jahresbrutto-Einkommen.
Selbständige/ Freiberufler:
* ohne Einkommensgrenze (grundsätzlich freiwillig versichert)
Beamte:
* ohne Einkommensgrenze (grundsätzlich freiwillig versichert)
Für Beamte und Ärzte gibt es spezielle Sondertarife!
Wie teuer ist eine private Krankenversicherung?
Mit unserem Beitragsrechner können Sie sich vorab über Ihre mögliche Monatsprämie informieren.
Bitte beachten Sie, dass die ausgegebenen Werte als reine Beispielrechnung anzusehen sind.
Je nach Berufsgruppe, speziellen Absicherungswünschen und sonstigen individuellen Gegebenheiten können die Monatsprämien etwas variieren.
Kinder in der Private Krankenversicherung
Wenn der in der Private Krankenversicherung versicherte Elternteil über ein Einkommen von mehr als EUR 3.975,00 (Beitragsbemessungsgrenze (BBG 2007) monatlich verfügt und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich versicherte Elternteil, müssen die Kinder in der privaten Krankenversicherung krankenversichert werden. Haben beide Eheleute einen eigenen Verdienst, und das o.g. trifft nicht zu, dann sieht die Situation für die Kinder wie folgt aus:
Beispiel 1:
Der Ehemann verdient mehr. Die Ehefrau ist gesetzlich versichert. Sie verdient monatlich EUR 1.700,-. Ihr Mann gehört einer Private Krankenversicherung an. Er erzielt monatliche Einkünfte von EUR 4.000,-. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt sowohl EUR 3.975,00 im Monat als auch das Einkommen seiner Frau. Aus diesem Grund müssen die Kinder in der Private Krankenversicherung des Mannes mitversichert werden.
Beispiel 2:
Die Ehefrau verdient EUR 1.800,- monatlich. Sie ist gesetzlich krankenversichert. Der Mann ist selbständig und in der Private Krankenversicherung versichert, sein monatliches Gesamteinkommen beträgt im Schnitt EUR 2.300,-. Das Einkommen ist zwar höher als das seiner Frau, jedoch nicht höher als EUR 3.975,00 monatlich. Die Kinder können also in der gesetzlichen Krankenversicherung der Frau versichert werden.
Beispiel 3:
Der Ehemann ist freiwillig gesetzlich krankenversichert. Sein Einkommen beträgt EUR 3.975,00, die Ehefrau ist in der Privaten Krankenversicherung krankenversichert. Sie hat Einkünfte in Höhe von EUR 4.150,- monatlich. Das Gesamteinkommen der Frau übersteigt zwar EUR 3.975,00 im Monat, jedoch nicht das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb durch die Krankenversicherung des Mannes versichert - obwohl das Familieneinkommen höher ist als das im Beispiel 1.
Können Leistungen in der Private Krankenversicherung gekürzt werden?
Nein! Da Sie mit der Versicherungsgesellschaft einen Vertrag schließen, in dem alle Leistungen explizit geregelt sind, können in der Private Krankenversicherung keine Leistungen gestrichen werden.
Was sind die Unterschiede zwischen Private Krankenversicherung und GKV?
Vor- und Nachteile: Privaten Krankenversicherung
Vorteile:
*Individuelle Beitragsgestaltung je nach leistungsumfang
*Individuelle Tarifwahl und Wahl des gewünschten Versicherungschutzes
*freie Arztwahl
*Behandlung als Privatpatient
*Stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Chefarzt (je nach Tarifwahl)
*Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen (je nach Tarif)
*Beitracksrückerstattung bei Leistungsfreiheit (je nach Tarif)
*Weltweiter Versicherungsschutz (je nach Tarif)
Nachteile:
*Risikozuschläge oder Ausschlüsse bei Vorerkankungen möglich
*Jedes Familienmitglied muss eigenen Beitrag zahlen
*Beitragspflicht besteht auch bei längerer Krankheit (>6 Wochen)
*Ein Wechsel der Private Krankenversicherung ist nur eingeschränkt möglich (z.B. durch Vorerkrankungen)
*Im Mutterschutz oder bei Erziehungsurlaub besteht keine Beitragsfreiheit
*In einigen Tarifen besteht eine Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren
*Rechtsstreitigkeiten werden vor einem Zivilgericht geführt (kostenpflichtig)
Woher bekomme ich ein kostenloses Angebot zur Private Krankenversicherung?
Um ein kostenloses Angebot für eine Private Krankenversicherung zu erhalten, fordern Sie bitte unseren Vergleich an.
Private Krankenversicherung: Wie hoch sind die Beiträge im Alter?
Wer 65 Jahre oder älter ist und mindestens 10 Jahre vollversichert war, kann in den so genannten Standardtarif wechseln. Diesen hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, damit Rentner keine überdimensionierten Beiträge zu zahlen haben.
Private Krankenversicherung: Was bedeutet Standard- Tarif?
Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Trotzdem sind Sie Privatpatient und genießen weiterhin die Vorteile, wie z.B. freie Arztwahl. Ein immer wichtigerer Vorteil. Der Beitrag des Standardtarifes darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Zudem werden alle Altersrückstellungen voll angerechnet.
Wie komme ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Eine Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist zwar schwierig, aber nicht unmöglich.
Sobald Sie arbeitslos werden oder Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze rutscht, sind Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie können die Private Krankenversicherung verlassen.
WICHTIG: Sie können mitbestimmen, in welcher gesetzlichen Krankenversicherung Sie versichert werden wollen, schließlich gibt es auch hier Beitragsunterschiede.
Außerdem ist es prinzipiell möglich, sich in diesem Fall von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Diese Befreiung ist dann jedoch unwiderruflich und gilt ein Leben lang. Daher sollte diese Entscheidung gut bedacht werden. Sehen Sie hierzu bitte die Vor- und Nachteile der Private Krankenversicherung im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung.
NOCH ETWAS: Um nach der Zurückstufung in die gesetzliche Krankenversicherung auch bei einem höheren Verdienst freiwillig dort bleiben zu können, müssen Sie mindestens 12 Monate Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein oder aber in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate dort versichert gewesen sein.
Sind Sie älter als 55 Jahre, können Sie dauerhaft nur in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn Sie unmittelbar vorher fünf Jahre Mitglied und dort mindestens zweieinhalb Jahre pflichtversichert waren. Wenn Sie also davor lange Zeit in der Privaten Krankenversicherung krankenversichert waren, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung auf diesem Wege nicht möglich.
Wie ist die Kostenentwicklung in der Private Krankenversicherung?
Die zu zahlende Monatsprämie ist in der Vergangenheit sowohl in der Privaten Krankenversicherung aber natürlich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung schon öfters erhöht worden.
Solche Beitragserhöhungen sind eine Folge der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und auch des immer schneller voranschreitenden medizinischen Fortschritts.
Zum Beispiel waren Herzoperationen bei über 70-jährigen in den 60er Jahren noch undenkbar; heute sind sie eine medizinische Standardleistung. Pro Jahr werden mehrere tausend solcher Operationen bei Privatpatienten durchgeführt, von denen jede einzelne ca. 20.000.-€ kostet. Auch die Preise von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, sowie von Behandlungen im Krankenhaus sind in den letzten Jahrzehnten um ein mehrfaches gestiegen.
Falsch ist, dass solche Kosten und Beitragssteigerungen vor allem in der privaten Krankenversicherung stattgefunden haben. Im Gegenteil: Vergangenheitswerte, aber auch die aktuelle Diskussion um die Private Krankenversicherung im Vergleich zur gestezlichen Krankenversicherung beweisen, dass diue Private krankenversicherung finanziell wesentlich besser ausgestattet ist.
Richtig ist vielmehr, dass die private und die gesetzliche Krankenversicherung ungefähr im gleichen Maße von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen betroffen sind: Im Zeitraum von 1983 bis 1994 sind die Kosten pro Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung um 82 % und in der Private Krankenversicherung um 88% gestiegen.
Wie ist die Kostenentwicklung in der gesetzliche Krankenversicherung?
In den letzten Jahren gab es in der gesetzlichen Krankenversicherung eine beträchtliche Beitragssteigerung! So wurde in der Vergangenheit der Beitragssatz, aber auch die Bemessungsgrenze wesentlich erhöht!
Über die Beitragsentwicklung der GKV sagt folgende Tabelle einiges aus:
Jahr |
Beitrags- bemessungsgrenze |
Durchschnittlicher Beitragssatz |
Höchstbeitrag pro Monat |
Steigerung |
1970 |
1.200,- |
8,20% |
98,4 |
16,93% |
1971 |
1.425,- |
8,20% |
116,85 |
18,75% |
1972 |
1.575,- |
8,40% |
132,3 |
13,22% |
1973 |
1.725,- |
9,20% |
158,7 |
19,95% |
1974 |
1.875,- |
9,50% |
178,13 |
12,24% |
1975 |
2.100,- |
10,50% |
220,5 |
23,79% |
1976 |
2.325,- |
11,30% |
262,73 |
19,15% |
1977 |
2.550,- |
11,40% |
290,7 |
10,65% |
1978 |
2.775,- |
11,40% |
316,35 |
8,82% |
1979 |
3.000,- |
11,30% |
339 |
7,16% |
1980 |
3.150,- |
11,50% |
362,25 |
6,86% |
1981 |
3.300,- |
11,80% |
389,4 |
7,49% |
1982 |
3.525,- |
12,00% |
423 |
8,63% |
1983 |
3.750,- |
11,80% |
442,5 |
4,61% |
1984 |
3.900,- |
11,40% |
444,6 |
0,47% |
1985 |
4.050,- |
11,80% |
477,9 |
7,49% |
1986 |
4.200,- |
12,20% |
512,4 |
7,22% |
1987 |
4.275,- |
12,60% |
538,65 |
5,12% |
1988 |
4.500,- |
12,90% |
580,5 |
7,77% |
1989 |
4.575,- |
12,90% |
590,18 |
1,67% |
1990 |
4.725,- |
12,50% |
590,63 |
0,08% |
1991 |
4.875,- |
12,20% |
594,75 |
0,70% |
1992 |
5.100,- |
12,70% |
647,7 |
8,90% |
1993 |
5.400,- |
13,40% |
723,6 |
11,72% |
1994 |
5.700,- |
13,40% |
763,8 |
5,56% |
1995 |
5.850,- |
13,40% |
783,9 |
2,63% |
1996 |
6.000,- |
ca. 13,9 % |
834 |
6,40% |
1997 |
6.150,- |
ca. 14,0 % |
861 |
3,23% |
1998 |
6.300,- |
ca. 14,0 % |
882 |
2,43% |
1999 |
6.375,- |
ca. 14,0 % |
892,5 |
1,45% |
2000 |
6.450,- |
ca. 13,8 % |
890,1 |
-0,20% |
2001 |
6.525,- |
ca. 13,8 % |
900,45 |
1,15 |
Die Beitragserhöhung von 1970 bis 2001 beträgt 852 % !
In dieser Tabelle wurden jeweils die durchschnittlichen Beitragssätze der GKV berücksichtigt.
Welche Möglichkeiten haben Studenten in der Krankenversicherung?
Privat oder gesetzlich?
Zu Beginn des Studiums können Sie sich entscheiden, ob Sie sich in der privaten Krankenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern möchten. Diese Entscheidung gilt dann für das gesamte Studium. Somit ist es nicht möglich, von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer privater Krankenversicherung oder umgekehrt zu wechseln.
Bei den Eltern mitversichert
Bis zum 25. Lebensjahr können Sie bei den Eltern mitversichert bleiben, wenn diese gesetzlich krankenversichert sind. Wenn Sie Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, dann verlängert sich die maximale Dauer der Familenversicherung entsprechend.
Wenn Sie mehr als 400 Euro aus einer geringfügigen Beschäftigung oder über 340 Euro aus sonstigten Einkünften (z.B. Zinsen, Miete) erhalten, müssen Sie sich selbst versichern.
BaFöG bleibt bei der Berechnung der Einkünfte ausgenommen.
Dauer der Pflichtversicherung in der studentischen Krankenkasse
In der Regel endet die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten…
…am Ende des 14. Fachsemesters,
…am Ende des Studiums oder
…am Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.
Wie kann ich mich als Ausländer in der Private Krankenversicherung krankenversichern?
Ausländische Gäste, Besucher sowie Geschäftsreisende in Europa können sich mit dieser Krankenversicherung vor den Risiken einer Erkrankung absichern.
Wer ist versichert?
Ausländische Staatsbürger unter 75 Jahren sowie Deutsche mit ständigem Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren im Ausland, die sich für eine bestimmte Zeit in Deutschland, in der EU, Schweiz oder Liechtenstein aufhalten.
Welche Vertragsdauer gilt bei dieser Auslandsreise-Krankenversicherung?
Die Mindestversicherungsdauer der Auslandsreise- Krankenversicherung beträgt in aller Regel 1 Monat, die maximale Laufzeit beträgt 1 Jahr.
Vertragverlängerungen
Eine Verlängerung ist nur dann möglich, wenn der Antrag auf Vertragsverlängerung vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit vorgelegen hat. Versicherungsschutz besteht dann nur für Versicherungsfälle, die nach Beantragung der Verlängerung eingetreten sind.
Versicherungsleistungen
- Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall in Deutschland und allen EU-Ländern meist für:ambulante Heilbehandlungen bei Fach- & Hausärzten ihrer Wahl
- stationäre Behandlung im Krankenhaus (allgemeine Plegeklasse ohne Wahlleistungen)
- medizinisch notwendiger Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
- Überführungs- bzw. Bestattungskosten im Todesfall des Versicherten bis zu €10.000
- Verordnete Arzneimittel und Heilmittel zu 100 %
- schmerzstillende Zahnbehandlung & Reparatur von vorhandenem Zahnersatz zu 100% bis 300 EUR bei einer Versicherungszeit bis 180 Tagen bzw. bis 600 EUR bei längeren Laufzeiten
- Nachhaftung von 1 Monat bei einer Versicherungszeit bis 180 Tagen, 3 Monate bei längeren Laufzeiten
- Unfallversicherung:
5.000 EUR im Todesfall bzw.
25.000 EUR bei Invalidität (Verdopplung der Entschädigungssumme bei einem Invaliditätsgrad über 90%) - Haftpflichtversicherung bis 1.500.000 EUR pauschal
- Je Versicherungsfall wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 EUR fällig. Eine Selbstbeteiligung fällt nur einmalig an, wenn mehrere Behandlungen zur gleichen Krankheit erforderlich sind.
Was sind die wichtigsten Bezugsgrößen der Sozialversicherung in 2008?
Versicherungspflichtgrenze |
|
|
Kranken- und Pflegeversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 48.150.- EUR | 48.150.- EUR |
Monat | 4.012,50 EUR | 4.012,50 EUR |
|
| |
Beitragsbemessungsgrenzen |
|
|
Kranken- und Pflegeversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 42.750,00 EUR | 42.750,00 EUR |
Monat | 3.562,50 EUR | 3.562,50 EUR |
|
|
|
Renten- und |
|
|
Arbeitslosenversicherung | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 63.000,00 EUR | 54.600,00 EUR |
Monat | 5.250,00 EUR | 4.550,00 EUR |
|
| |
Beitragssätze |
|
|
Sozialversicherungszweig | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Pflegeversicherung | 1,70% | 1,70% |
Rentenversicherung | 19,90% | 19,90% |
Arbeitslosenversicherung | 4,20% | 4,20% |
Bezugsgröße |
|
|
| alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Jahr | 29.400,00 EUR | 25.200,00 EUR |
Monat | 2.450,00 EUR | 2.100,00 EUR |

