Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung kann prinzipiell jeder abschließen, egal ob
Arbeiter, Angestellter oder Beamter. Einige Voraussetzungen sind jedoch zu beachten.

 

Freiberuflern oder Selbständigen steht die Mitgliedschaft in einer privaten
Krankenversicherung frei und Beamte müssen sich sowieso selbst um
ihre Krankenversicherung bemühen.

 

Hingegen ist die Möglichkeit, einer privaten Krankenversicherung beizutreten,
bei Arbeitern und Angestellten von der Höhe ihres Bruttolohnes abhängig. Die
Grenze liegt im Jahr 2008 bei 48.150 EUR oder 4.012,50 EUR pro Monat. Erst ab
dieser Einkommenshöhe ist es möglich, einer privaten Krankenversicherung
beizutreten, da der Gesetzgeber natürlich den überwiegenden Teil der
Berufstätigen in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sehen möchte.
Seit in Kraft treten der aktuellen Gesundheitsreform müssen wechselwillige
Angestellte bereits seit mindestens 3 Jahren oberhalb dieser Einkommensgrenze
verdienen.

 

Dies zum Nutzen der Solidaritätsgemeinschaft. Hiervon profitieren besonders die
Geringverdiener, welche sich ansonsten sehr schnell alleine in der gesetzlichen
Krankenkasse wiederfinden würden.

 

Der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung - PKV kann im Vergleich ggf.
für den Versicherten Einsparungen bis über 2.000,-- €/Jahr bedeuten, so dass
Angestellte, Selbständige und Beamte dies in Erwägung ziehen sollten.

 

Jedoch bedarf es genauer Prüfung, denn ein Wechsel muss für den Versicherten
Vorteile bringen. Da "Private Krankenversicherungen" privatwirtschaftlich
strukturiert sind, sind sie weniger gesetzlichen Regelungen unterworfen als
gesetzliche Krankenkassen. Somit ist auch der Wettbewerb zwischen den
Privatkassen recht groß - oftmals zum Vorteil der privat Versicherten.
Sowohl die gebotenen Leistungen, als auch die Prämie unterscheiden sich je
nach Anbieter teilweise erheblich!

 

Deshalb kann u.U. sogar ein Wechsel von einer zu anderen
privaten Krankenversicherung Vorteile bringen.

 

Der unbestritten größte Vorteil einer privaten Krankenversicherung ist sicherlich
deren Individualität. Im Gegensatz zum Standard-Versicherungsumfang der
gesetzlichen Krankenkassen kann man hier den Leistungsumfang seinen
persönlichen Vorstellungen anpassen. Man kann also bestimmte Leistungen
versichern, andere hingegen ausklammern und muss diese damit auch nicht
bezahlen. Voraussetzung ist jedoch eine eingehende Prüfung, welche
Leistungen unbedingt inhaltlich erfasst sein müssen und welche Leistungen
zur persönlichen Situation und zu den persönlichen Verhältnissen passen.

 

Es besteht allerdings die Gefahr, aus Kostengründen zu wenige Leistungen
zu erfassen. Andererseits kann man persönliche Vorstellungen wie z.B.
Einzelzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt oder ähnliches absichern.
Darüber hinaus ist inzwischen allgemein bekannt, dass Ärzte für die
Medikamentenverordnung nur ein gewisses Budget von den Krankenkassen
zugestanden bekommen. Wird dieses überschritten, müssen die Ärzte mit
Restriktionen rechnen. Deshalb wird sehr darauf geachtet, wie viel verschrieben
wird. Daraus resultiert, dass manche Behandlung "überflüssig" wird (obwohl sie
angebracht wäre). Es werden billigere Medikamente verordnet, die zwar nicht
zwangsläufig schlechter sind und auch den gleichen Wirkstoff beinhalten,
manches Mal aber schlechter vertragen werden. Diese Budgetierung ist wohl
der größte Nachteil der gesetzlichen Krankenkasse. In der Privaten Versicherung
gibt es derartige Beschränkungen nicht!

 

Häufig bieten Private Krankenversicherungen ein Bonus-System an, so dass
man am Jahresende für nicht in Anspruch genommene Leistungen Teilbeträge
seiner Einzahlungen zurück erhält. Durch Abschluss einer Versicherung mit
Zahlung eines Eigenanteils kann man die Beitragsraten senken - allerdings mit
dem Nachteil, dass im Krankheitsfall zugezahlt werden muss und die private
Krankenversicherung das Risiko nicht zu 100% abdeckt.

 

Die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung hat also viele Vorteile,
aber auch nicht zu unterschätzende Nachteile.

 

Dazu gehört besonders, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche
Krankenkasse fast unmöglich ist. Dies wäre z.B. dann möglich, wenn
Arbeitslosigkeit eintritt oder das Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze
liegt. Ein weiterer Nachteil des privat Krankenversicherten ist ein hoher Beitrag
bei höherem Eintrittsalter. Dies lässt sich deshalb nicht umgehen, da die
Wahrscheinlichkeit, dass ältere Personen mehr Kosten für Behandlungen und
Medikamente verursachen, erheblich steigt. Da nun private Krankenversicherungen
Wirtschaftsunternehmen sind, kalkulieren sie auch nach wirtschaftlichen
Maßstäben. Daher die höhere Prämie, wenn Ältere in die PKV wechseln.

 

Deshalb liegen die Beiträge bei Wechsel in hohem Alter oft höher als in der
gesetzlichen Krankenversicherung. Ein gravierender Nachteil ist, dass
für jedes Familienmitglied ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen
werden muss - dies lässt die Kosten für die Krankenversicherung stark steigen.
Hingegen sind bei der gesetzlichen Krankenversicherung einkommenslose
Familienmitglieder (z.B. minderjährige Kinder) kostenlos mitversichert.
Familien sollten also genau berechnen und prüfen, ob und wie sich ein Wechsel
in die Private Krankenversicherung lohnt. Unsere Experten stehen Ihnen hier
jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

Ein weiterer Nachteil sich privat abzusichern ist, dass man die Beträge der
Arztrechnungen bis zur Erstattung durch die PKV vorstrecken muss. Da der
Versicherte Vertragspartner des Arztes ist, muss er auch dessen Leistungen
zahlen. Es können u.U. recht hohe Beträge sein, die man bis zur Erstattung
durch die "Private Krankenversicherung" vorlegt. Bei sehr hohen Beträgen
springt jedoch selbstverständlich der Versicherer ein und begleicht die offene
Rechnung. Niemand muss fürchten, aufgrund zu hoher Rechnung in den Ruin
getrieben zu werden. Dies liefe dem Versicherungsgedanken zuwider und wäre
nicht praktikabel.

 

Hat man eine Versicherung mit Bonus-System und Zahlung eines Selbstbehalts,
sammelt man in jedem Versicherungsjahr Rechnungen für Medikamente,
Behandlungen, etc.. Ist der Gesamtbetrag daraus geringer als der Selbstbehalt,
muss man ihn alleine tragen. Ist er allerdings höher, sollte man nachrechnen:

 

Wenn der Erstattungsbetrag geringer ist als der Betrag, den man erhält, wenn
man das Bonussystem anwendet (d.h. keine Rechnungen einreicht), kann es
kostengünstiger sein, die Rechnungen selbst zu tragen und dafür den Bonus-
Betrag zu erhalten.

 

Sinnvoll ist es, bereits über's Jahr Zwischenrechnungen zu machen - ansonsten
muss man ggf. über einen längeren Zeitraum Arzt- und Medikamentenkosten
vorstrecken und würde doch über das Bonussystem weniger bekommen als bei
Einreichung der Unterlagen. Hierzu gibt es mittlerweile Anbieter, welche ein
umfangreiches Servicepack anbieten um Selbstbehalte, Boni, etc. bestmöglich
auszunutzen. Sprechen Sie uns an. Wir vermitteln Ihnen gerne einen
entsprechenden Kontakt!

 

Tipp 1: Der zu Versichernde muss vor Vertragsabschluss, d.h. bei
Antragstellung, alle bisherigen und aktuellen Erkrankungen aufführen. Da kann
es leicht passieren, dass man etwas vergisst - was der Krankenversicherung die
Möglichkeit gibt, für diese Erkrankungen geleistete Kostenerstattungen
zurückzufordern oder gar den Vertrag zu kündigen. Dann wäre man ohne
Versicherung! Dies kann man umgehen, indem man die private
Krankenversicherung schriftlich auffordert, aufgrund der eigenen Unkenntnis
entsprechende Auskünfte beim Hausarzt einzuholen. Auch bei Antragsstellung
helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne und begleiten Sie bis zum "fertigen"
Vertrag.

 

Tipp 2: Ebenso wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt der
Arbeitgeber bei Angestellten einen Anteil am Mitgliedsbeitrag der privaten
Versicherung, und zwar ungefähr 50 % (maximal jedoch ca. 350,-- €). Durch
wohlüberlegte Kombinationen der gewünschten Leistungen kann dieser Betrag
weitgehend ausgeschöpft werden, was dazu führt, dass man bessere
Leistungen erhält und der Arbeitgeber die Hälfte der entstehenden Kosten
trägt. Ratsam ist es, einen hohen Rentenrückstellungsanteil zu vereinbaren.

Da man bei Rentenantritt keinen Arbeitgeberanteil mehr erhält, muss man dann
die gesamten Kosten selbst tragen. Deshalb werden bereits während der
Berufstätigkeit Rückstellungen gebildet, um die Belastung als Rentner niedrig zu
halten.

 

Je höher diese Rückstellungen, desto geringer die Belastung als Rentner - aber
auch umgekehrt. Als Standar werden gesetzlich vorgeschriebene 10% des
Monatsbeitrages für die Altersrückstellung verwendet. Dieser Betrag kann
innerhalb des Krankenversicherungsvertrages erhöht, oder durch einen
extrenen Sparvertrag erhöht werden. Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen
die verschiedenen Möglichkeiten vor!