Alternative Heilmethoden
Entgegen der veralteten und mittlerweile ungültigen Wissenschaftlichkeitsklausel für Privatkrankenversicherungen werden Kosten für Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente und deren Verschreibung auch bei Heilpraktikern erstattet, wenn sie von der Schulmedizin anerkannt sind. Aber auch bewährte alternative Medikamente und Heilmethoden werden gefördert. Es gibt darüber hinaus sogar von privaten Krankenversicherern zusammengestellte Kataloge mit Auflistungen von Therapien und Methoden der Behandlung. Entsprechende Leistungen erhält der Versicherte unter der Voraussetzung, dass ein niedergelassener Arzt bzw. Heilpraktiker die Behandlung durchführt und dass das notwendige Behandlungsmaß nicht überschritten wird.
