Berufszuschläge, Krankentagegeldversicherung
Die Tarifbedingungen oder Tarife können Berufszuschläge als Ausgleich des erhöhten Risikos bestimmter Berufsgruppen (Gefahrenklassen), insbesondere in Tarifstufen mit geringen Karenzzeiten, vorsehen.
Unbeschadet solcher Zuschläge haben alle Gesellschaften Annahmerichtlinien bezüglich der Versicherbarkeit, Höhe und Kombinationsfähigkeit von Tagegeldtarifen in Abhängigkeit von der beruflichen Tätigkeit.
