Gruppenversicherung in der PKV

Folgende Merkmale zeichnen Gruppenversicherungsverträge aus:

 

von der Gruppe versicherungsfähiger Personen eines fest umrissenen Personenkreises müssen mind. 90% und wenigstens 20 Personen versichert werden,

 

der Versicherungsnehmer (z.B. Arbeitgeber oder Vereinsvorstand) zahlen 20% des Beitrages (Arbeitgeber zusätzlich den Arbeitgeberzuschuß)

 

die Gruppenmitglieder sind versicherte Personen,

 

Ehepartner und Kinder können ebenfalls zu günstigen Konditionen mitversichert werden,

 

meist entfallen (alle) Wartezeiten,

 

es besteht für den Versicherer ein Kontrahierungszwang, d.h. keine Ablehnung von Anträgen möglich - jedoch Risikozuschläge,

 

nach dem Ausscheiden aus dem Gruppenversicherungsvertrag ist ohne Risikoprüfung eine Weiterversicherung Einzeltarifen möglich.