Versicherungsvertragsgesetz
Mit Ausnahme der Rückversicherung ist das Versicherungsvertragsgesetz die vertragliche Grundlage für alle Versicherungsparteien, das die grundsätzlichen Regelungen enthält, von denen nicht zu Ungunsten des Versicherten abgewichen werden darf.
Das Gesetz umfasst die Bereiche:
Deckungszusage
Anzeigepflicht
Gefahrenerhöhung
Prämie
Zahlungsverzug
Versicherungsagenten
Die wichtigsten Paragraphen des VVG sind §§ 1-22, §§ 31-40,§§ 49-68a und §§ 74-80.
Seit der Einführung der 3. Schadensversicherungsrichtlinie in das deutsche Recht, 29.07.94, enthält das VVG ein eigenes Kapitel über Krankenversicherungen (§§ 178a-0).
