Warum sollte ich vorsorgen?
Die gesetzliche Rente steckt in einer Krise. Dank des medizinischen Fortschritts, sowie der Verbesserung der allgemeinen Lebensumstände hat sich die Lebenserwartung in den letzten Jahrzehnten deutlich erhöht. Diese an sich positive Entwicklung erfordert jedoch eine Anpassung des Rentensystems; die zusätzlichen Kosten des längeren Lebens können von der gesetzlichen Rentenversicherung allein nicht mehr getragen werden.
Das Rentenniveau für Neu- und Bestandsrentner wurde von derzeit
70% auf 67% des Nettoverdienstes gesenkt. Weitere, gravierende Einschnitte werden zukünftig folgen (müssen)!
Um während der Rentenzeit nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, muss möglichst früh mit privater Rentenvorsorge begonnen werden!
Denken Sie daran, je früher Sie beginnen, desto geringer ist Ihr monatlicher Aufwand.
Eine riskantere Geldanlage bietet höhere Renditechancen. Je näher Sie dem Rentenalter kommen, desto mehr sollten Sie auf sichere Anlageprodukte setzten.
Der Vorsorgebedarf - Wieviel brauche ich im Alter?
Selbstverständlich muss jeder für sich selbst klären, wie hoch sein Versorgungsbedarf ist – wie viel Geld er also im Alter benötigt, um ein Leben in finanzieller Sicherheit führen zu können. Ausgehend von den gesamten laufenden Kosten wie Miete, Wohnnebenkosten, Haushaltsgeld, Versicherungen und Kreditraten sollte jeder prüfen, welche persönlichen Ansprüche er an das Leben im Ruhestand hat: will man sich später schöne Reisen oder Hobbies gönnen, für die man im Berufsleben keine Zeit hatte, sollte man das in der Ausgabenplanung berücksichtigen. Auch für die früher oder später fällige Anschaffung eines neuen Autos, neuer Einrichtungsgegenstände oder auch für fällige Renovierungen an Haus oder Wohnung sollten Sie Rücklagen bilden. Als groben Richtwert zur Schnellberechnung des Versorgungsbedarfs empfehlen Experten 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens
Welche Möglichkeiten der (Alters-)Vorsorge gibt es?
Je nach Ihrem persönlichen Bedarf gibt es verschiedene Möglichkeiten, um vorzusorgen. Folgende Varianten stehen zur Wahl:
1.) Rentenvorsorge:
Um Kapital für die Altersrente anzusparen, empfiehlt sich zum Beispiel eine private Rentenversicherung. Es sollte stets darauf geachtet werden, ob eine Leistung im Todesfall benötigt wird.
2.) Absicherung von Hinterbliebenen:
Wer im Todesfall Hinterbliebene finanziell absichern muss, sollte mit einer Risikolebensversicherung vorsorgen. Auch zur Absicherung von Kreditrisiken empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung
3.) Kapitallebensversicherungen:
Eine Kapitallebensversicherung verbindet die Rentenvorsorge mit der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen.
4.) Betriebliche Altersversorgung:
Die betriebliche Altersversorgung ergänzt als zweite Säule des Alterssicherungssystems die gesetzliche Rente. Bis Ende 2001 war sie in der Regel eine größtenteils unternehmens
finanzierte Zusatzversorgung. Mit der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung gegenüber einem Beschäftigten ging das Unternehmen eine bindende Verpflichtung ein.
Die Rentenreform 2001 hat diese Situation grundlegend geändert. Seit Anfang 2002 haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Das heißt, dass der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts für seine Altersversorgung anspart. Diese so genannte Entgeltumwandlung wird staatlich gefördert. In einigen Branchen zahlen die Unternehmen ihren Beschäftigten einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung.
Welche Leistungen bietet eine private Rentenversicherung?
Bei der klassischen Rentenversicherung wird Kapital durch laufende Beitragszahlungen angespart („aufgeschobene Rentenversicherung“). Mit Hilfe seines Kapitalwahlrechtes kann der Versicherte zum Ablauf des Versicherungsvertrages wählen, ob er eine lebenslange Rentenzahlung oder einmalig eine hohe Summe ausbezahlt bekommen möchte.
Die private Rentenversicherung garantiert bei der Rentenzahlung ein lebenslanges zusätzliches Einkommen, unabhängig davon, wie viel Geld tatsächlich angespart wurde und wie alt der Versicherte letztlich wird.
Obwohl sich eine private Rentenversicherung eher an die Versorgung Alleinstehender richtet, können Angehörige dennoch berücksichtigt werden: Etwa in Form einer vereinbarten Rentengarantiezeit. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf dieser Zeitspanne, werden die verbliebenen Leistungen an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Eine weitere Alternative ist die Vereinbarung einer Witwen/Witwerrente, die lebenslang an die mitversicherte Person ausbezahlt wird.
Welche Zusatzversicherungen können mit eingeschlossen werden?
Wahlweise kann eine private Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden. Diese garantiert dem Versicherungsnehmer im Fall der Berufsunfähigkeit die Beitragsfreistellung für die Hauptversicherung. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung kann auch noch die Zahlung einer Rente vereinbart werden, die den Lebensstandard für die Dauer der Berufsunfähigkeit erhalten soll.
