Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Netversicherung Leads&More GmbH, Kernerstr. 59, 70182 Stuttgart
zur Nutzung der Dienstleistungen der Marke Netversicherung

Stand 01.03.2010

Präambel

Netversicherung ist eine Marke der Netversicherung Leads&More GmbH. Dieser Vertrag regelt die Beziehungen zwischen dem Datensatzkäufer, im Folgenden „Partner" genannt und Netversicherung. Netversicherung generiert Kundenanfragen (im Folgenden „Leads“ genannt) auf eigenen Websites, kooperierenden Partner-Websites und über ein Partnernetzwerk. Auf den Websites wird es Interessenten ermöglicht, sich „online" über aktuelle Versicherungen, Vorsorgeprodukte und Kapitalanlagen zu informieren und hierzu Unterlagen bzw. weitergehende Informationen, oder Beratung anzufordern.

Der Partner ist ein Finanzdienstleister, Anlageberater, Mehrfachagent oder Versicherungsmakler, der Verbrauchern eine unabhängige Beratung rund um die Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögen (Kapitalanlage) bietet. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Weitergabe von Leads zu Versicherung und Kapitalanlage bei Netversicherung an den Partner zu regeln. Vor diesem Hintergrund treffen beide Parteien folgende Vereinbarung:

§1 Vertragsabschluss

Mit Nutzung der Dienstleistung werden die Regelungen dieser AGB anerkannt. Ab Freischaltung durch Netversicherung können Leads erworben werden. Vor Vertragsschluss sind die angeforderten Datenformulare vollständig und richtig auszufüllen. Die Bezahlung der erworbenen Leads erfolgt ausschließlich im Abbuchungsverfahren. Der Partner erteilt Netversicherung diesbezüglich eine Abbuchungserlaubnis für Lastschriften von einem deutschen Bankkonto. Alle Einzelheiten dazu regelt §8 dieser Vereinbarung.

Netversicherung steht ausschließlich juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen offen, soweit diese als vermittelnde Finanzdienstleister nach aktuell gültiger Rechtsprechung tätig sind. Änderungen der bei der Anmeldung erteilten Daten, wie z.B. Rechtsform, Adresse, Steuernummer, Umsatzsteuer- ID, Tel.-Nr. etc. sind umgehend zu melden und online im durch Netversicherung bereitgestellten Partneraccount zu korrigieren. Ein freigeschaltetes Nutzungskonto ist nicht übertragbar. Der Partner gestattet Netversicherung Auskunft hinsichtlich seiner Bonität bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. Ein Anspruch auf Freischaltung durch Netversicherung besteht nicht.

§2 Dienstleistung

Netversicherung stellt über das Internet eine Handelsplattform zur Verfügung über die Interessenten-Anfragen, sog. Leads zu Finanzdienstleistungen und zu Versicherungen gehandelt werden können. Dem Partner stehen dabei folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1.) Als „Broker“ (Verkäufer) stellen Sie mit den von Netversicherung gestellten Voraussetzungen selbständig Leads in die Handelsplattform ein. Sie nutzen dabei die von Netversicherung erstellten Zulieferformulare, die auf den eigenen Web-Seiten eingebunden werden können. Ebenfalls besteht die Möglichkeit Leads per Email-Schnittstelle einzuliefern. Eine Verpflichtung zur Einlieferung besteht nicht.
2.) Als "Finanzdienstleister" (Käufer) können Sie Leads aus der Handelsplattform kaufen. Die Beratung der Interessenten darf grundsätzlich nur von Versicherungsmaklern, Mehrfachagenten bzw. Finanzmaklern durchgeführt werden. Die Verantwortung dafür übernimmt der Käufer.

§3 Erreichbarkeit

Die Erreichbarkeit der Handelsplattform wird von Netversicherung sichergestellt. Netversicherung kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie nicht in Fällen der höheren Gewalt - z.B. durch Defekte von Servern, Stromausfälle, überlastete Leitungen etc. daran gehindert wird. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten sind die Systeme redundant gesichert. Ein Datenverlust kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden. Netversicherung kann dafür nicht in Haftung genommen werden.
Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Computerprogramme (Software) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Daher übernimmt Netversicherung keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Handelsplattform inkl. der technischen Systeme. Netversicherung übernimmt weiter keine Haftung für Schäden, die Partnern oder Dritten aus der Nutzung des Onlineangebots von Netversicherung entstehen. Insbesondere haftet Netversicherung nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel von Nutzern abgegebene Kauf- oder Verkaufsangebote nicht, oder nicht rechtzeitig bei der Handelsplattform eingehen, oder dort nicht berücksichtigt werden, oder Leads nicht richtig oder vollständig angeboten werden.
Sofern Netversicherung nicht selbst als Anbieter von Leads auftritt, handelt es sich bei den im Rahmen der Auktion angebotenen Inhalte nicht um eigene, sondern ausschließlich um fremde Inhalte.

§4 Leadpreise

Die Preise der Leads in der Börse regeln sich selbständig über Angebot und Nachfrage und/oder unterliegen Vorgaben seitens Netversicherung. Die Startpreise werden von Netversicherung festgelegt, die Preise werden innerhalb einer Exklusivbuchungsphase von Netversicherung vorgegeben und bleiben konstant, nach der Exklusivbuchungsphase können die Preise -in ebenfalls von Netversicherung festgelegten Schritten- sinken. Die Preisfallschritte können sich jederzeit ändern. Netversicherung behält sich eine Änderung der Preise vor.

§5 Lead-Definition

Als Lead gelten die Personendaten zu Informations-, oder Beratungsanforderungen von potentiellen Interessenten zu Versicherungs- und/ oder Finanzvergleichen, z.B. zu Privater Krankenversicherung.

Netversicherung stellt dem Partner in ihren Leads mindestens folgende Informationen zur Verfügung: Gewünschte Sparte, Vorname, Name, Strasse, PLZ/Ort, Geburtsdatum, Berufsstatus, Kontaktmöglichkeit Email und/oder Telefonnummer. Abhängig von der angefragten Sparte werden teilweise weitergehende Informationen wie gewünschter Versicherungsschutz, bestehender Versicherungsschutz, weitergehende persönliche Daten, etc. geliefert.

§6 Abwicklung und Leads

Die Leads werden dem Partner täglich, außer an Wochenenden oder Feiertagen (Lieferung am nächstfolgenden Werktag) zugestellt. Die Bereitstellung der Leads erfolgt über die Handelsplattform von Netversicherung. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Partner die Login-Daten zu seinem personalisierten Account. Nach Prüfung der angegebenen Daten wird der Account durch Netversicherung freigeschaltet. Nach Hinterlegung des erforderlichen Abbuchungsauftrages bei der Bank des Partners wird im Account ein Buchungslimit eingerichtet. Der Käufer vereinbart mit Netversicherung die gewünschte Belieferungsart und Menge. Die Details der Leadbestellung können online im Buchungsagenten des Käuferaccounts eingesehen werden. Die Belieferung erfolgt automatisch. Wenn keine Vereinbarung getroffen wird, ist automatisch die "Freie Buchung" vereinbart, d.h. jeder Käufer kann die gewünschten Leads persönlich - ohne automatische Verteilung - erwerben.

Die in der Handelsplattform bereitgestellten Leads gelten als rechtsverbindlich zugestellt. Darüber hinaus werden die Leads als Zusatzservice per E-Mail an die vertraglich vereinbarte Lieferemailadresse gesendet. Trotz Versand per Email ist jeder Partner verpflichtet, zusätzlich täglich die verfügbaren Leads online zu prüfen. Eine Lieferung erfolgt maximal bis zum vereinbarten Betrag, oder Mengenlimit. Eine weitere Buchung von Leads durch den Käufer ist bis zum gesetzten Buchungslimit jederzeit möglich. Darüber hinaus besteht bei Überschreitung des Buchungslimits die Möglichkeit, das Konto manuell mit Guthaben aufzuladen.

§7 Reklamationen

Reklamationen können grundsätzlich innerhalb einer Frist von 21 Tagen nach Bereitstellung des betroffenen Leads erfolgen. Sie können nur bearbeitet werden, wenn die Reklamation durch den Käufer im persönlichen Kundenaccount der Handelsplattform Netversicherung durchgeführt wird. Jede Reklamation wird kontrolliert und recherchiert. Nach Prüfung wird die Reklamation anerkannt oder abgelehnt. Für jede anerkannte Reklamation wird Netversicherung kostenfreien Ersatz stellen, oder eine Gutschrift erteilen. Für abzulehnende Reklamationen berechnet Netversicherung eine Recherchepauschale in Höhe von 15.- € zzgl. gesetzlicher MwSt.. Reklamierte Leads dürfen ab der ersten Reklamation durch den Partner zunächst nicht weiter bearbeitet werden (auch nicht zu einer anderen als der angefragten Sparte). Netversicherung wird die Reklamationen sodann recherchieren. Nach abgeschlossener Recherche durch Netversicherung erhält der Partner zu jedem reklamierten Lead jeweils gesondert Nachricht. Bei von Netversicherung abgelehnter Reklamation gehen die Leaddaten mit allen Rechten und Pflichten zurück an den Partner, erst ab diesem Zeitpunkt darf er sie weiter bearbeiten. Bei Reklamationsanerkennung bearbeitet Netversicherung den Lead intern selbst. Der Partner verpflichtet sich, Daten anerkannter Reklamationen vollumfänglich zu löschen und diese Personen nicht mehr zu kontaktieren. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Verpflichtung des Partners, einen reklamierten Lead in der Recherchezeit oder nach Anerkennung durch Netversicherung nicht weiter zu bearbeiten, verpflichtet sich der Partner, an Netversicherung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- € je Fall zu bezahlen. Ebenso verpflichtet sich der Partner zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 5.000,- €, wenn er ein Lead reklamiert, obwohl es zu einem Vertragsabschluss durch seine Vermittlung gekommen ist.

Es gelten die in Anlage A aufgeführten Reklamationsgründe.

§8 Zahlungsmodalitäten und Gebühren

Alle Rechnungen und Gutschriften werden im persönlichen Kundenaccount des Partners online zur Verfügung gestellt (Menupunkt: Rechnungssystem). Die Bezahlung der erworbenen Leads erfolgt ausschließlich im Abbuchungsverfahren und erfolgt jeweils wöchentlich nach Rechnungsstellung. Bis zur endgültigen Bezahlung bleiben die Leads Eigentum der Netversicherung. Bei Nichtdeckung des Partnerkontos wird der Kundenaccount bis Rechnungsausgleich deaktiviert. Die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten werden dem Partner mit 10,00 € je Rücklastschrift in Rechnung gestellt. Netversicherung kann in diesem Falle zusätzlich Zinsen gemäß §288 BGB verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt hiervon unberührt. Die einmalige Anmeldegebühr für die Handelsplattform der Netversicherung beträgt 29.- €, die laufende Nutzungsgebühr beträgt jährlich 59.- € (jeweils netto zzgl. der gesetzlichen MwSt.) und wird mittels Abbuchungsauftrag direkt vom Konto des Partners abgebucht.

Netversicherung garantiert die komplette Rückerstattung der Anmelde- und der gezahlten laufenden Gebühr, sofern nicht innerhalb der ersten 6 Monate ab Vertragsschluss mindestens 1 Lead an den Partner geliefert wurde. Die Rückzahlung erfolgt auf Antrag des Partners. Der Antrag muss schriftlich und innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der 6- Monatsfrist erfolgen. Mit Rückerstattung endet das Vertragsverhältnis zwischen Netversicherung und dem Partner. Der bestehende Kundenaccount wird gelöscht.
Gutschriften (Bsp. Aus Reklamationsgutschriften) werden auf das interne Guthabenkonto des Partners gebucht. Kündigt ein Partner seinen Kundenccount, so wird ein eventuell verbleibendes Guthaben mit einer Frist von 6 Wochen auf das bei Netversicherung hinterlegte Konto überwiesen. Einwendungen sind innerhalb von 2 Wochen ab Fristende schriftlich mit genauer Begründung einzureichen.

§9 Obliegenheiten des Partners

Der Auftraggeber verpflichtet sich, folgende Obliegenheiten zu erfüllen:



§10 Laufzeit/ Kündigung/ Lieferpausen

Die Vereinbarung über den Kundenaccount hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht von einem der Vertragspartner spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung des Kundenaccounts muss per eingeschriebenem Brief an Netversicherung erfolgen.

Unabhängig von der Kündigung des kompletten Kundenaccounts, sind aktive Festpreisbestellungen durch den Partner mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar. Zur Kündigung von Festpreisbestellungen genügt die fristgerechte Zustellung per Email an bestellung@netversicherung.com oder per Fax an 0711-86020279.

Das Recht zur fristlosen Kündigung der Zusammenarbeit bleibt davon unberührt. Es besteht für Netversicherung insbesondere dann, wenn der Partner Vorschriften des Wettbewerbsrechtes verletzt, gegen den Datenschutz verstößt, länger als 7 Tage in Zahlungsrückstand ist und/oder gegen sonstige Regelungen dieser AGB verstößt.

Lieferpausen sind nur im Ausnahmefall (z.B. Urlaub, Krankheit, Betriebsunterbrechung) und für maximal 4 Wochen möglich. Anfragen für eine Lieferpause sind Netversicherung rechtzeitig, mindestens 14 Tage vorher, schriftlich oder per Email einzureichen. Sie bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch Netversicherung.

§11 Verkäufer/ Broker

Jeder Broker kann Leads bei Netversicherung anbieten, nachdem er sich schriftlich oder per Email beworben hat und durch Netversicherung als Broker akzeptiert wurde. Zur Einstellung von Leads bei Netversicherung wird ein Brokeraccount zur Verfügung gestellt. Eine Verpflichtung zur Aufnahme eines Brokers besteht seitens Netversicherung nicht.

Indem der Broker als Verkäufer zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Datensatz bei Netversicherung einstellt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Datensatz ab. Netversicherung übernimmt dabei die Rolle eines Kommissionärs.

Im Brokeraccount können HTML- Links zum Aufruf von Angebotsanforderungsformularen genutzt werden. Diese Formulare bzw. der Link dürfen in den Internetauftritt des Brokers integriert werden. Der Link selbst sowie der Inhalt des Angebotsanforderungsformulars darf nicht verändert oder manipuliert werden. Im Rahmen der von Netversicherung zur Verfügung gestellten CSS darf das Design der Formulare an den Webauftritt des Brokers angepasst werden. Nicht über Netversicherung abverkaufte Leads kann der Broker anderweitig verkaufen oder nutzen.

Broker können Leads entweder zu Festpreisen über Netversicherung verkaufen, oder mittels einer an Netversicherung zu entrichtenden Verkaufsgebühr an den tatsächlichen Verkaufspreisen der Netversicherung partizipieren. Die Festpreise je Leadsparte, und/oder die Verkaufsgebühr je Lead werden zwischen Netversicherung und dem Broker jeweils in gesonderter Vereinbarung schriftlich fixiert.

Die Abrechnung der Broker-Gutschrift erfolgt immer wöchentlich. Gutschriften werden von Netversicherung mit einer Vakanz von einer Woche auf das durch den Broker angegebene Konto überwiesen, Belastungen aus Reklamationen werden bei einem negativen Saldo dem Broker belastet. Hierzu erteilt der Broker Netversicherung einen Abbuchungsauftrag für Lastschriften.

§12 Wettbewerbsrecht

Der Partner beachtet sämtliche kaufmännischen Grundsätze und branchenüblichen Wettbewerbs- und versicherungsrechtlichen Grundlagen. Er verpflichtet sich, im Geschäftsverkehr und zu Werbezwecken keine wettbewerbsrechtlich unzulässigen Aussagen zu machen.
Der Partner verpflichtet sich, insbesondere folgendes zu unterlassen:

§13 Haftung

Der Partner berät den Interessenten alleinverantwortlich und verpflichtet sich, Netversicherung von jeglichen Schadensersatzforderungen und Vermögensschäden, die aus einer Falsch- oder Schlechtberatung oder aus nicht wettbewerbskonformem Verhalten resultieren, freizustellen.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung und/oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Netversicherung als auch gegen deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Sollte Netversicherung, gleich aus welchem Grund, trotzdem von einem Kunden und/oder Interessenten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Partner, angemessenen Kostenvorschuss für die gerichtliche und/oder außergerichtliche Interessenvertretung zu leisten.

Die Menge der Leads ist nicht kalkulierbar. Netversicherung übernimmt daher keinerlei Lieferverpflichtung und auch keine Haftung für die Qualität der Leads, ausgenommen der Reklamationsgründe gemäß Anlage A „Reklamationsbedingungen“.

Netversicherung übernimmt keine Haftung für überfüllte Mailpostfächer oder andere nicht von ihr verschuldete technische Probleme.

§14 Kundenschutz

Netversicherung verpflichtet sich, Leads nur einmalig zu verkaufen, nicht doppelt zu vermarkten und auch nicht anderweitig zu verwerten.

§15 Grundsätzliche Regelungen

Die Terminvereinbarung und die Beratung der anfragenden Interessenten obliegt ausschließlich dem Partner. Eine Erfolgsgarantie kann weder für das Eine, noch für das Andere gegeben werden. Netversicherung garantiert ausschließlich das Interesse des Anfragenden an Informationen zur angefragten Sparte zum Zeitpunkt der Anfragestellung.

Änderungen des Vertrages: Netversicherung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die AGB ändern. Der Partner erhält vor Änderung der Bedingungen eine Information per E-Mail. Als angenommen gelten die AGB, wenn der Partner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der neuen Bedingung widerspricht. An die Verpflichtungen aus diesem Vertrag sind auch die Rechtsnachfolger und die befugten Dritten der Auftraggeber gebunden.

§16 Datenschutz

Der Partner ist mit der Speicherung seiner persönlichen Daten/der Daten der Interessenten/Kunden – soweit gesetzlich zulässig- in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage einverstanden. Der Partner verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen und die Bestimmungen dieses Vertrages hinsichtlich der gelieferten Leads einzuhalten. Insbesondere müssen die Daten vertraulich behandelt werden und dürfen nicht weiteren Personen zugänglich gemacht werden.

§17 Abtretungs- und Weiterveräußerungsverbot

Der Partner darf die erworbenen Leads nicht an Dritte weiter veräußern. Für jeden nachgewiesenen Fall gilt eine Vertragsstrafe von 1000€ als vereinbart. Die Weitergabe an seine Mitarbeiter und weißungsbefugte Dritte zu Beratungszwecken ist zulässig. Der Partner darf und kann seine aus dieser Vereinbarung erworbenen Rechte nicht an Dritte abtreten.

§18 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist –soweit zulässig- 70182 Stuttgart.
An die Verpflichtungen aus diesem Vertrag sind auch die Rechtsnachfolger und die befugten Dritten der Partner gebunden. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind sich einig, dass dann eine wirksame Regelung gelten soll, die der ungültigen oder unwirksamen in wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.


ANLAGE A: Reklamationsgründe für alle Käufer der Handelsplattform Netversicherung

(Stand 01.03.2010)

Anerkennungswürdige Reklamationsgründe:
1. Der Telefonanschluss existiert nicht („Kein Anschluss unter dieser Nummer“) und ist auch nicht recherchierbar (z. B. über die Auskunft, Telefonbuch, Internetauskunft) muss innerhalb von 48h reklamiert werden
Der Interessent ist trotz mehrmaliger Versuche (mindestens 7 an mehreren verschiedenen Tagen) telefonisch nicht erreichbar und hat sich auch nicht per Email gemeldet. Eine weitere Telefonnummer ist nicht recherchierbar. Darf erst nach 10 Werktagen reklamiert werden

2. Der Interessent ist unter dem Telefonanschluss unbekannt. Eine korrekte Telefonnummer ist nicht recherchierbar. Email, wenn vorhanden, ist versendet worden. Darf erst nach 10 Werktagen reklamiert werden

3. Der Interessent hat selbst kein Angebot angefordert bzw. die Anforderung veranlasst – Scherzanfrage.

4. Der Interessent hat sich geirrt und wollte kein Angebot zu dieser Sparte, sondern zu einer anderen. Bei ähnlichen Sparten (PKV-Erg. statt PKV-Voll) erfolgt lediglich eine Kaufpreisanpassung nach billigem Ermessen.

5. Der Interessent oder der Ehegatte des Interessenten (keine anderen Verwandten oder Bekannten) ist hauptberuflich als vermittelnder Finanzdienstleister tätig.

6.Ausnahme:Der Interessent vermittelt die gewünschte Sparte nicht und bekundet daher das Angebotsinteresse.

7.Der Interessent hat am Tag des Datensatzverkaufs sein fünfundfünfzigstes Lebensjahr vollendet bzw. überschritten.

8. Der Datensatz (dieselbe Person, dieselbe Sparte) wurde innerhalb der letzten 30 Tage schon einmal geliefert.

9. Der Interessent ist pflichtversichert in der Krankenversicherung und hat nicht vor, sich in den nächsten 6 Monaten selbstständig zu machen.(Hierzu zählt auch eine Pflichtigkeit, die sich durch KSK und Wahltarif ergibt.)

10. Der Abschluss einer gewünschten Versicherung ist nicht möglich, weil eine schwere Vorerkrankung eine Antragsannahme bei keinem deutschen Versicherer möglich macht. Bitte hier einen qualifizierten Nachweis über die Nichtversicherbarkeit mitliefern.

11. Der Interessent ist Schüler oder jünger als 17 Jahre. Ist der Interessent Versicherte Person, z.B. im Rahmen der elterlichen PKV erfolgt lediglich eine Kaufpreisanpassung. Bei Azubis erfolgt lediglich eine Kaufpreisanpassung.

12. Der Interessent liegt nicht im vereinbarten Gebiet. Hier ist jegliche Kontaktaufnahme untersagt. Sollte der Interessent kontaktiert worden sein, wird die Reklamation abgelehnt. Reklamation muss innerhalb 48 Stunden ab Lieferung erfolgen.

13. Dem Interessenten wurde in den letzten 36 Monaten vor Datensatzkauf ein hartes, negatives Bonitätsmerkmal zugeordnet. Bei Privatinsolvenz gilt eine Frist von 84 Monaten. (Nachweis durch Reklamierenden erforderlich in Form von Dokument erstellt durch ein anerkanntes Wirtschaftsauskunftsbüro. (Gilt nur für Sparte PKV, PKV 55+)

14. Der Interessent ist nicht berufstätig und wird in den nächsten 6 Monaten auch keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. (Gilt nicht bei Interesse an PAV)

Keine Reklamationsgründe bestehen insbesondere in folgenden Fällen:
1. Der Interessent hat bereits bei jemand anderem abgeschlossen oder kein Interesse mehr. Zum Zeitpunkt der Anfrage hat aber Interesse bestanden.

2. Der Abschluss des angefragten Produktes ist möglich, aber wirtschaftlich oder persönlich nicht empfehlenswert.

3. Der angegebene Kommunikationsweg ist nicht korrekt, aber leicht über die Auskunft, internetbasiertes oder normales Telefonbuch herauszufinden

4. Der Interessent hat zwischen Einstelldatum des Leads und Kaufdatum bereits woanders abgeschlossen. Wettbewerbssituationen sind ausschließlich das Risiko des Leadkäufers

5. Der Interessent ist nicht Riester- oder Rürupförderfähig. Da Beratung nach 3- Schichten erfolgen muss, kann in solchen Fällen keine Gutschrift erfolgen

6. Der Interessent oder der Ehegatte ist Bankangestellter